Vereinsvorstand
Mitglieder: Denise Stöckli, Pratteln denisestoeckli@gmx.ch
Lehrerin/Heilpädagogin
ehem. Gemeinderätin Pratteln
Louis Kuhn, lic. phil. & iur., Pratteln Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
e. Ombudsman Baselland 1989-2004
Gründungsmitglied von www.friedensbrugg.ch
Vereinsstatuten des Fördervereins für Entwicklungshilfe SOL
1. Name und Sitz
Unter dem Namen „Förderverein für Entwicklungshilfe SOL“ besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB. Der Sitz des Vereins ist an der Schlossstr. 37, 4133 Pratteln.
2. Zweck und Tätigkeit
Der Zweck des Vereins besteht darin, in Drittweltländern Entwicklungshilfearbeit zu leisten. Spenden dürfen ausschliesslich nur für Projekte vor Ort verwendet werden. Jede zweckwidrige Verwendung von Vereinsvermögen ist ausgeschlossen. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
3. Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die den Zweck des Vereins unterstützen. Der Beitritt erfolgt durch Beschluss des Vorstandes.
4. Organe
Organe des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
- das Revisorat
5. Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Der Vorstand oder ein Fünftel der Mitglieder können eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
Die Mitgliederversammlung wählt:
- den/die Präsidenten/in
- die übrigen Vorstandsmitglieder
- das Revisorat
- sie beschliesst die grundlegenden Vereinsziele
- legt die Mitgliederbeiträge fest
- genehmigt die Jahresberichte und –rechnung
- beschliesst die Budgets
6. Der Vorstand
Der Vorstand, bestehend aus drei bis fünf Mitgliedern, setzt die Zielvorgaben der Mitgliederversammlung in die Tat um und ist für die gesamte Geschäftsführung verantwortlich.
7. Revisorat
Das Revisorat, bestehend aus zwei Vereinsmitgliedern, prüft die Jahresrechnung und erstattet der Mitgliederversammlung Bericht. Mit der Revision kann auch eine vereinsexterne Stelle beauftragt werden.
8. Finanzen
Die Einnahmen des Vereins bestehen aus:
- Mitgliederbeiträgen
- privaten Spenden und Zuwendungen aller Art inkl. Schenkungen etc.
Präsident/in und Kassier/in sind einzelunterschriftsberechtigt.
9. Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur derjenige Teil des Vereinsvermögens, der aus Mitgliederbeiträgen besteht. Eine Haftung der Vereinsmitglieder über den Mitgliederbeitrag hinaus ist ausgeschlossen. Sämtliche Spenden etc. bleiben für die Finanzierung der Projekte vorbehalten.
10. Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins durch einfachen Vereinsversammlungsbeschluss fällt das Vereinsvermögen einer gemeinnützigen Institution mit ähnlicher Zwecksetzung zu.