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Vereinsvorstand

 

 

Mitglieder:  Denise Stöckli, Pratteln                                                            denisestoeckli@gmx.ch

                                Lehrerin/Heilpädagogin

                                ehem. Gemeinderätin Pratteln

 

 

 

                     Louis Kuhn, lic. phil. & iur., Pratteln                                        Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

                               e. Ombudsman Baselland 1989-2004

                               Gründungsmitglied von www.friedensbrugg.ch

 

                       

 

 

 

Vereinsstatuten des Fördervereins für Entwicklungshilfe SOL

 

1. Name und Sitz

Unter dem Namen „Förderverein für Entwicklungshilfe SOL“ besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB. Der Sitz des Vereins ist an der Schlossstr. 37, 4133 Pratteln.

2. Zweck und Tätigkeit

Der Zweck des Vereins besteht darin, in Drittweltländern Entwicklungshilfearbeit zu leisten. Spenden dürfen ausschliesslich nur für Projekte vor Ort verwendet werden. Jede zweckwidrige Verwendung von Vereinsvermögen ist ausgeschlossen. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

3. Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die den Zweck  des Vereins unterstützen. Der Beitritt erfolgt durch Beschluss des Vorstandes.

4. Organe

Organe des Vereins sind:

-          die Mitgliederversammlung

-          der Vorstand

-          das Revisorat

5. Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Der Vorstand oder ein Fünftel der Mitglieder können eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einberufen.

Die Mitgliederversammlung wählt:

-          den/die Präsidenten/in

-          die übrigen Vorstandsmitglieder

-          das Revisorat

-          sie beschliesst die grundlegenden Vereinsziele

-          legt die Mitgliederbeiträge fest

-          genehmigt die Jahresberichte und –rechnung

-          beschliesst die Budgets

6. Der Vorstand

Der Vorstand, bestehend aus drei bis fünf Mitgliedern, setzt die Zielvorgaben der Mitgliederversammlung in die Tat um und ist für die gesamte Geschäftsführung verantwortlich.

7. Revisorat

Das Revisorat, bestehend aus zwei Vereinsmitgliedern, prüft die Jahresrechnung und erstattet der Mitgliederversammlung Bericht. Mit der Revision kann auch eine vereinsexterne Stelle beauftragt werden.

8. Finanzen

Die Einnahmen des Vereins bestehen aus:

-          Mitgliederbeiträgen

-          privaten Spenden und Zuwendungen aller Art inkl. Schenkungen etc.

Präsident/in und Kassier/in sind einzelunterschriftsberechtigt.

9. Haftung

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur derjenige Teil des Vereinsvermögens, der aus Mitgliederbeiträgen besteht. Eine Haftung der Vereinsmitglieder über den Mitgliederbeitrag hinaus ist ausgeschlossen. Sämtliche Spenden etc. bleiben für die Finanzierung der Projekte vorbehalten.

10. Auflösung des Vereins

Bei Auflösung des Vereins durch einfachen Vereinsversammlungsbeschluss fällt das Vereinsvermögen einer gemeinnützigen Institution mit ähnlicher Zwecksetzung zu.